Ferienwohnungen auf dem Land von San Vincenzo
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-ORDNUNG-

1. OBJECT
Die vorhandene generelle Vermietungsbedingungen regeln den Wohnungvermietungsdienst der "Muratelle" mit Sitz in Via San Bartolo, 96 57027 San Vincenzo LI Italien P.Iva 01396220491 CCIAA Livorno 125746.

2. VERMIETUNG
Die Vermietung findet im Namen vom Lieferant an der gueltige Preisliste statt.
Normalerweise werden die Wohnungen fuer mindestens eine Woche vermietet, von Samstag bis Samstag. In bestimmte Faelle kann sich der Lieferant Anmeldungen von mindestens zwei Tage vorbehalten. Die Preise fassen eine Wohnungvermietung mit der Endreinigung um. Die Waesche werden nur auf Anfrage (Euro 8,00 pro Person) ausgestattet.

3. ANMELDUNG
Der Gast kann das Anmeldungsformular auf Internet ausfuellen und on-line direkt oder per Fax (0565 701461) senden. Die Anmeldung wird nur nach Bestaetigung der Lieferant gueltig sein.

4. ANMELDUNGSBESTAETIGUNG
Der Lieferant, nach der Anmeldungsfrage, wird eine Bestaetigung senden. Nach der Bestaetigung soll der Gast eine Anzahlung vom 30% der gesamte Vermietungspreis entweder mit Postanweisung oder mit einer Bankueberweisung
IBAN: IT47 I084 6170 7700 0001 0120 749
SWIFT: CIPBITMMXXX
BIC: BCCDIT3C101
Der Restbetrag soll an der Ankunft bezahlt werden, und der Lieferant wird dann die Quittung ausstellen.
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5. ANKUNFT UND ABREISE
Der Ankunft soll am Samstag zwischen 16.00 und 19.00 Uhr stattfinden. Die Abreise soll immer am Samstag zwischen 08.00 und 10.00 Uhr stattfinden. Jede Zeitveraenderung soll einige Tage vorher am Lieferant direkt mitgeteilt werden.

6. ANKUNFTSVERFAHREN
Bei der Ankunft soll der Gast Ihre Anmeldungsbestaetigung und Ihren Reisepass/Ausweis an der Direktion zeigen und den Restbetrag an der Direktion bezahlen.
Der Gast soll auch eine Kaution von Euro 150,00 an der Ankunft bezahlen; Am Ende des Aufenthaltes, falls alles in Ordnung ist, wird die Kaution zurueckgegeben.
Wenn etwas geschaedigt wird, wird die Kaution plus eine Sonderausgabe, wenn die Kaution nicht reicht, gefragt.

7. VERAENDERUNGEN UND ABSAGE
Fuer der Absage einer Anmeldung werden die folgende Vertragsstrafen belastet:
. bis 45 Tagen vor der Ankunft 10% der gesamte Vermietungsbetrag
. zwischen 44 und 30 Tagen vor der Ankunft 50% der gesamte Vermietungsbetrag
. zwischen 29 und 5 Tagen vor der Ankunft 90% der gesamte Vermietungsbetrag
. Ab 5 Tagen vor der Ankunft 100% der gesamte Vermietungsbetrag.
Der Kuendigungrecht wird nur nach der Sendung eines eingeschriebener Brief mit Rueckschein akzeptiert.

8. VORSAETZLICHE VERAENDERUNG DES PERSONENSTANDES
In der Wohnung koennen nur die effektive Personen die auf der Anmeldungsfrage eingetragen sind, wohnen. Die Nummer der Erwachsene und der Kinder, kann nicht groesser als das Bettennummer die auf dem Mietvertrag eingetragen ist, sein.
Jede eventuelle vorsaetzliche Veraenderung des Personenstandes ist verboten, wenn nicht vorher mit der Lieferant verabgeredet ist.

9. RECHTE UND PFLICHTE DER GAST
Wenn ein Gast das Datum der Abreise vorverlegt, kann der Lieferant die Kaution per Post zuruecksenden, falls es keine Schaedigungen festgestellt werden, aber der Mietvertrag wird jedenfalls nicht zurueckgegeben.
Wenn es Problemen gibt, der Gast verpflichtet sich sie aufzuloesen, und wenn das nicht moeglich ist, soll er den Lieferant direkt telefonisch oder mit einem Fax vor Samstag Abend oder spaetestens vor Montag Abend, benachrichtigen. Die Vorstellungen sollen schriftlich innerhalb 24 Stunden bestaetigt werden.
Der Gast verpflichtet sich an den Lieferant die notwendige Zeit um die Problemen zu loesen, zu geben. Der Gast hat insgesamt 10 Arbeitstage Zeit, um seine Beschwerde einzureichen, danach wird das ganze verwirken.
Wenn der Lieferant im Falle hoeherer Gewalt, die Anmeldung einer bestimmte Wohnung ausloesen sollte, ist der Gast nach Vereinbarung mit der Lieferant mit eine andere aehnliche Wohnung zu tauschen verfuegbar. Wenn diese Vereinbarung nicht stattfinden koennte, kann der Mietvertrag ausgeloescht werden. Der Lieferant wird dann den Vermietungspreis zur Gast direkt zurueckerstattet.

10. VERANTWORTUNG DER LIEFERANT
Jede Wohnung ist vom Lieferant kontrolliert worden. Die Beschreibungen sind korrekt und in gutem Glauben geschrieben worden. Der Lieferant ablehnt deshalb jede persoenliche Haftung fuer eventuelle ausgefuehrte Veraenderungen. Die Wohnungen werden sauber und in perfekter Ordnung abgegeben.

11.AUFENTHALT UND BENUTZUNG DER ALLGEMEINE RAEUME
Fuer allgemeine Raeume verstehen sich alle Plaetze die nicht exklusiv sind: die gruene Ausenraeume, die schmale Allee, das Kinderspielplatz, und das Parkplatz.
Jeder Gast soll in diese Plaetze sich mit guter Erziehung verlangen. In der Nacht zwischen 24.00 Uhr - 08.00 Uhr und Nachmittag zwischen 14.00 - 16.00 Uhr, alle Gaeste, innerhalb der Wohnungen und aber auch ausserhalb sollen kein Laerm machen.
Die Spielen duerfen nur von Kinder benuetzt werden, und ein Erwachsene soll immer auf Ihnen aufpassen. Der Parkplatz ist unbewacht, deshlab ist die Direktion nicht verantwortlich. Normalerweise sind Tiere nicht erlaubt, aber falls sie erlaubt werden, sollen sie an die Leine gefuehrt werden und mit Maulkorb ausgestattet; Ausserdem soll der Hundbesitzer, wo der Hund beschmutzt, putzen.

12. GERICHTSSTAND UND RECHTSORDNUNG
Fuer jede Streitsache die Kompetenz ist vom Livornogerichtsstand.

 
 
 

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